Regelungen des deutschen Namensrechts

Was ist bei der Wahl des Vornamens erlaubt?

Was ist bei der Vornamenwahl eigentlich alles erlaubt? Ist man bei der Namensgebung in Deutschland vollkommen frei oder gibt es auch Regeln und Grenzen? Fragen, die wir Euch mit diesem Artikel beantworten - inklusive skurriler Beispiele.

Richterhammer neben blauem Gesetzbuch vor Deutschlandflagge

Gesetz mit eindeutiger Regelung fehlt

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass das Namensrecht in Deutschland stark eingeschränkt ist. In einigen anderen Ländern der Erde haben Eltern einen weitaus größeren Spielraum. In Amerika zum Beispiel ist fast alles erlaubt, was gefällt. Ob "Manhattan", "River" oder "Star", hier können die Eltern ihrer Kreativität meist freien Lauf lassen. Anders sieht es bei uns in Deutschland aus.

Das Namensrecht wird an vielen Stellen des Gesetzes erwähnt und aufgeführt, unter anderem könnt Ihr im Bürgerlichen Gesetzbuch gewisse Regelungen nachlesen. Eindeutig geregelt ist aber kaum etwas. Es gibt nämlich kein Gesetz, das die Zulässigkeit von Vornamen regelt. Gesetzlich geregelt sind nur Teilaspekte der Namensänderung und die Pflicht zur Namenseintragung.

Bürgerliches Gesetzbuch neben Richterhammer
Die Eintragungsfähigkeit bestimmter Vornamen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht geregelt

Der Standesbeamte oder Richter entscheidet

Wenn Ihr Euch also für einen Vornamen entschieden habt, so liegt es in erster Instanz an dem für Euch zuständigen Standesamt, ob der Vorname genehmigt wird. Wenn Ihr den Namen Eures Kindes beim Standesamt eintragen lassen wollt, wird entschieden, ob der ins Auge gefasste Name anerkannt werden kann, also eintragungsfähig ist.

Die Fälle, in denen Standesbeamte die Eintragung eines Vornamens verweigern, sind selten, kommen aber dennoch vor. Zweifel über die Eintragungsfähigkeit eines Vornamens führen im besten Fall zu einer erfolgreichen Namenberatung (siehe Gutachten weiter unten) und im schlechtesten Fall zum Rechtsstreit.

Aber auf welcher Rechtsquelle beruht die Rechtsprechung, wenn kein Gesetz die Zulässigkeit von Vornamen regelt? In solchen Fällen wird nach Gewohnheitsrecht und Richterrecht entschieden. Dabei untersuchen die Richter, ob bereits ein anderes Gericht einen vergleichbaren Fall verhandelt hat und sich dessen Urteil auf den neuen Fall plausibel anwenden lässt. Gerichtsurteile begründen zwar keine neue Rechtsnorm, doch entstehen dadurch Richtlinien, nach denen wiederum die Standesbeamten entscheiden können.

Die Richtlinien zum deutschen Vornamensrecht ergeben sich einerseits aus der Wahrung des Kindeswohls und andererseits aus der Funktion des Vornamens.

Schild vor einem Standesamt
Wird ein Vorname vom Standesamt nicht akzeptiert, hilft nur noch der Weg zum Gericht - oder ein anderer Vorname

Regeln bei der Vornamenwahl

Was ist erlaubt und welche Vornamen sind beim Standesamt zum Scheitern verurteilt? Das ist die Frage, mit der auch Ihr Euch bei der Namenssuche für Euer Kind beschäftigen müsst. Hier ein paar Regeln und Richtlinien, die Euch helfen können, einen eintragungsfähigen Namen zu finden:

  • Durch den Vornamen muss das Geschlecht eindeutig erkennbar sein. Ein Junge darf keinen reinen Mädchennamen (Ausnahme: "Maria"), ein Mädchen keinen Jungennamen tragen. Bei Namen, die für beide Geschlechter anerkannt sind ("Kim", "Luca"), muss ein Zweitname gewählt werden, der dann eine eindeutige Zuordnung ermöglicht
  • Ein Vorname muss als solcher erkennbar sein. Abgelehnt wurden zum Beispiel schon Namen wie "Pfefferminze" oder "Frieden Mit Gott Allein Durch Jesus Christus". Die Regel wird jedoch nicht immer konsequent angewandt. Eingetragen wurden zum Beispiel schon Namen wie "Oleander" und "November"
  • Der Vorname darf kein Fantasiename sein. Es genügt auch nicht, dass ein Name irgendwo auf der Welt bereits eingetragen ist. In den USA gibt es Menschen, die "Y" oder "Rachitis" heißen. In Deutschland muss man im Zweifel nachweisen, dass ein Vorname auch eine gewisse Tradition hat
  • Das Persönlichkeitsrecht eines Kindes darf durch den Vornamen nicht verletzt werden; so dürfen Namen nicht beleidigend sein oder in sonst einer Art und Weise das Persönlichkeitsrecht verletzen
  • Doppelnamen und Mehrfachnamen sind erlaubt. Zwei Vornamen lassen sich also mit Bindestrich zusammenfügen, mehr jedoch nicht. Die Wahl mehrerer Vornamen OHNE Bindestrich hat allerdings einen Vorteil: man kann daraus einen Rufnamen auswählen und diesen später nach eigenem Gutdünken wechseln, mehr als fünf Vornamen gehen allerdings nicht.
    Die Beschränkung auf maximal fünf Vornamen hat das Bundesverfassungsgericht für zulässig erklärt, nachdem eine Mutter versucht hatte, den zwölfteiligen Namen "Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Alessandro" durch alle Instanzen zu klagen (mehr dazu hier)
  • Kurzformen bestimmter Namen sind erlaubt ("Magda" oder "Lena" als Kurzform von Magdalena). Kosenamen ("Schatzi") und Spitznamen ("Magdalenchen") dürfen hingegen nicht eingetragen werden
  • Der Vorname darf das religiöse Empfinden der Mitmenschen nicht verletzen (nicht: "Gott"), das Kind nicht mit Inbegriffen des Bösen bezeichnen (nicht: "Satan", "Judas") oder dem Gespött preisgeben. Wer es trotzdem besonders biblisch mag: "Jesus" oder "Moses" ist erlaubt
  • Ein Vorname darf kein Familienname sein (nicht: "Schröder", "Hemingway"). Manche Familiennamen haben sich jedoch aus Vornamen entwickelt ("Hermann", "Karl")
  • Ein Vorname darf kein Adelstitel ("Lord") sein
  • Ein Vorname darf kein Markenname ("Agfa") sein. Ein Vorname kann auch nicht als Markenname geschützt werden
  • Ein Vorname darf kein Ortsname ("Woodstock") sein. Es gibt jedoch Grenzfälle - so ist "Brooklyn" erlaubt, "New York" hingegen nicht
  • Was in Deutschland auch nicht geht, ist das typisch amerikanische "Junior" oder Aufzählungen wie I, II, III, so wie Michael Jackson seinen zweiten Sohn schlicht "Prince Michael Jackson II" nannte
  • Wie ein Name korrekt geschrieben wird, ergibt sich meist aus den Regeln der deutschen Rechtschreibung; aufpassen muss man bei Namen aus fremden Ländern, eventuell sind hier Sonderzeichen oder Akzente nötig
Mia, Emma oder Hanna?
Wer zu einem gewöhnlichen Vornamen greift, ist natürlich auf der sicheren Seite

Probleme bei der Anerkennung des Wunschnamens vermeiden

Mit einem Gutachten zum Standesamt

Wenn Ihr Euch für einen Vornamen entschieden habt, stellt sich natürlich die Frage, ob der Name zulässig ist und er anerkannt werden wird. Wenn Ihr hier auf Nummer sicher gehen wollt, könnt Ihr Euch vorab ein Gutachten einholen. Dieses kann Euch helfen, den Namen beim zuständigen Standesamt durchzuboxen.

Es gibt verschiedene Stellen, die solche Gutachten erstellen. Unter anderem könnt Ihr Euch an die Namenberatungsstelle der Universität Leipzig wenden. Die Gutachten sind allerdings gebührenpflichtig und kosten zwischen 40 und 100 Euro. Dafür habt Ihr aber Gewissheit und könnt Euren Wunschnamen besser beim Standesamt durchsetzen.

Standesamt im Vorfeld anfragen

Immer wieder gibt es Grenzfälle, die im Ermessen des zuständigen Standesbeamten liegen. In solch einem Fall ist es ratsam, sich schon vor der Geburt mit dem zuständigen Standesbeamten in Verbindung zu setzen und evtl. auch mit der Herkunft des Namens, namensgebenden Vorfahren oder anderen Namensgebern zu argumentieren.

Ist alle Mühe vergebens und Ihr seht Euch dennoch im Recht, könnt Ihr mit Eurer Namenswahl auch vor Gericht ziehen; dann liegt die endgültige Entscheidung beim Richter.

Junges Paar bei der Vornamensuche am Tablet-PC
Wer einen allzu ungewöhnlichen Vornamen ins Auge fasst, muss mit einigen Hürden rechnen

Abschließender Rat

Natürlich sollt Ihr Eurem Kind einen schönen, passenden und auch individuellen Namen geben können. Bedenken solltet Ihr aber auch, welche Probleme auf Euch und auch auf Euer Kind zukommen können, wenn Ihr Euch für einen sehr ungewöhnlichen und einzigartigen Namen entscheiden wollt - mag er auch problemlos anerkannt und eingetragen werden. Leider sind Hänseleien und Mobbing in vielen Schulen und auch schon in Kindergärten an der Tagesordnung. Die Namenswahl solltet Ihr also nicht nur nach Eurem persönlichen Geschmack treffen, sondern auch im Interesse Eures Kindes.

Bildnachweise

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  • Gesetzbuch mit Richterhammer - Bürgerliches Gesetzbuch © Zerbor - www.fotolia.de
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Baby-Vornamen-Redaktion - Artikel zuletzt überarbeitet am

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