Was Sie über das Elterngeld wissen müssen

Finanzielle Unterstützung

Für Kinder, die ab dem Kalenderjahr 2007 geboren wurden, wird nicht mehr das herkömmliche Erziehungsgeld gezahlt. An dessen Stelle ist das Elterngeld getreten. Was es damit auf sich hat und wie Du es beantragst, erfährst Du hier.

Winzige Personen stehen vor riesigen Euroscheinen

Kinder bereichern unser Leben. Als Mama oder werdende Mama weißt Du bestimmt auch, welches Glücksgefühl ein Kind zaubern kann. Fest steht aber auch, Kinder kosten auch Geld und bringen viele Veränderungen mit sich. Natürlich geben Eltern gerne Geld für Ihre Kleinen aus, versorgen Sie liebevoll mit allem was sie brauchen.

Wenn ein Baby geboren wird, geht Mama meistens erst einmal nicht mehr arbeiten. Schön natürlich, wenn ein Kind möglichst lange zu Hause betreut werden kann. Das bedeutet nicht selten aber auch weniger Geld in der Familienkasse. Je nach Finanzlage der Familie kann das zu Problemen führen. Oft muss jeder Euro zwei Mal umgedreht werden, viele Familien müssen sehr auf ihr Geld und ihre Ausgaben achten.

Um Familien ein wenig finanziell zu unterstützen, wurde unter anderem das sogenannte Elterngeld ins Lebens gerufen. Wenn auch Du Dich aktuell mit diesem Thema beschäftigst, findest Du nachfolgend viele wichtige Informationen und Tipps rund ums Elterngeld.

Baby sitzt im Einkaufswagen
Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung unmittelbar nach der Geburt

Was ist das Elterngeld?

Grundsätzlich ist das Elterngeld eine einkommensabhängige Leistung, die Dich als Mama bzw. Euch als Eltern unterstützen soll. So soll es möglich werden, dass Eltern in den ersten Monaten mit Baby ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen, ohne zu große finanzielle Einbußen zu haben.

Das Elterngeld gibt es seit dem 1. Januar 2007. Es ist eine Geldleistung, die das frühere Erziehungsgeld ersetzt hat. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2007 geboren wurden und werden, wurde und wird Elterngeld gezahlt.

Das Thema Elterngeld lässt sich zwar zusammenfassend erläutern und darstellen, ist aber gleichzeitig auch ein sehr komplexes Thema. Bei Unsicherheiten oder Fragen solltest Du Dich auf jeden Fall individuell beraten lassen. Gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen die entsprechenden Elterngeldstellen, oder auch viele Stellen im Onlinebereich.

Anspruchsvoraussetzungen

Zwei Kinder beim Bücherlesen im Bett
Neben den leiblichen Eltern haben auch Adoptiveltern Anspruch auf Elterngeld

Grundsätzlich haben Anspruch auf Elterngeld:

  • Die leiblichen Eltern
  • Alleinerziehende (für 14 Monate)
  • Adoptiveltern
  • In Ausnahmen auch Pflegeeltern

Wenn Du bzw. Ihr Elterngeld beantragen wollt, solltet Ihr folgende Voraussetzungen erfüllen. Nur, wenn alle Voraussetzungen zu 100 Prozent erfüllt sind, habt Ihr einen Anspruch auf Elterngeld.

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland
  • Elterngeldbezieher und Kind müssen in einem Haushalt leben
  • Das Kind muss selbst betreut und erzogen werden
  • Es darf keine bzw. keine volle Erwerbstätigkeit ausgeübt werden

Wichtig: Für Adoptiveltern, Grenzgänger oder auch für ins Ausland gesandte gibt es in Sachen Elterngeld einige Sonderregelungen, die individuell beachtet werden sollten und müssen.

Hat ein Elternteil keinen Anspruch auf Elterngeld, so kann der andere Elternteil dennoch Anspruch haben. Verwandte ersten Grades können Elterngeld für ein Kind beantragen. Das Recht auf Elterngeld ist bis zu einem gewissen Maß übertragbar.

Eltern mit ihrem Baby
Grundvoraussetzung ist, dass das Kind beim Elterngeldbezieher im Haushalt lebt und selbst betreut wird

Einkommensgrenzen

Keinen Anspruch auf Elterngeld habt Ihr, wenn Ihr die Einkommensgrenzen überschreitet. Bei Ehepaaren liegt der Wert hier bei 500.000 Euro im Jahr, bei Alleinerziehenden entsprechend bei 250.000 Euro im Jahr. Maßgeblich ist hier das Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt.

Gut zu wissen: Wer Elterngeld bezieht, darf Teilzeit oder auf selbständiger Basis bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten.

Frau mit Baby im Arm arbeitet am Computer

Höhe des Elterngelds

  • In der Regel beläuft sich dieses Elterngeld auf 67 Prozent des wegfallenden Einkommens
  • Dabei beträgt der maximale Betrag pro Monat 1.800 Euro
  • Wer kein Einkommen hat oder wenig verdient, hat Anrecht auf einen Mindestbetrag von 300 Euro im Monat

Geringverdiener können je nach individueller Situation bis zu 100 Prozent Elterngeld ausgezahlt bekommen.

Auszahlungsdauer

Der Zeitraum, in dem das Elterngeld ausgezahlt wird, beläuft sich auf maximal 14 Monate.

  • Dabei kann ein Elternteil für maximal 12 Monate Elterngeld bekommen,
  • das andere Elternteil kann dann für weitere zwei Monate Elterngeld beantragen.

Für Dich als Mama bedeutet das, dass Du Dir die Erziehung in den ersten Monaten mit dem Vater teilen kannst. Dabei ist es Euch überlassen und eine individuelle Entscheidung, wer welchen Zeitraum in Anspruch nimmt.

Das Elterngeld hat mit dem Erziehungsurlaub an sich nichts zu tun. Dieser kann weiterhin bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen werden.

Mutter füttert ihren Säugling
Ein Elternteil kann bis zu 12 Monate lang Elterngeld beziehen

Elterngeld Plus

Neben dem normalen Elterngeld gibt es seit dem 1. Juli 2015 das sogenannte Elterngeld Plus. Wenn Du als Mama bzw. Ihr als Eltern während der Bezugszeit in Teilzeit arbeiten wollt, kann das Elterngeld Plus für Euch interessant sein.

Das Plus bedeutet in diesem Fall eine Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern. Eltern können freier gestalten und freier entscheiden, wie das Kind in den ersten Monaten betreut werden soll, und wie sie zumindest teilweise im Berufsleben bleiben können.

Das Elterngeld Plus kann im Gegensatz zum Basiselterngeld doppelt so lange bezogen werden, also für 24 Monate zuzüglich der dann insgesamt vier Monate als Partnerschaftsbonus. Allerdings wird beim Elterngeld Plus das Teilzeiteinkommen auf das Elterngeld angerechnet. Das Elterngeld Plus bedeutet auch eine Halbierung des Basiselterngeldes.

Zweites Kind oder Mehrlingsgeburten

Sowohl bei einer Mehrlingsgeburt als auch bei Geschwistern gibt es kein doppeltes Elterngeld. Aber es gibt einen Bonus. Diese Geschwisterbonus beläuft sich auf 10 Prozent des Elterngelds, minimal 75 Euro, maximal 180 Euro. Bei Mehrlingsgeburten erhalten Eltern einen Bonus von 300 Euro.

Geht bei Geschwistern der Elterngeldanspruch für das ältere Kind zu Ende, bleibt der Anspruch für das kleinere Kind in normaler Höhe bestehen, ohne den zuvor gezahlten Bonus.

Kein doppeltes Elterngeld, aber einen Bonus gibt es bei Geschwistern und Mehrlingen

Elterngeld beantragen - so geht's!

Grundsätzlich kann das Elterngeld erst ab der Geburt des Kindes beantragt werden. Dabei habt Ihr als Eltern nach der Geburt drei Monate Zeit, denn das Elterngeld wird bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt.

Das Elterngeld ist eine Leistung des Bundes, dennoch können die Elterngeldstellen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aufgebaut und ansässig sein. Das bedeutet, für die Auszahlung sind die Bundesländer selbst verantwortlich. Hier müsst Ihr Euch als Eltern individuell informieren, wie es in Eurem Bundesland geregelt ist.

Wollen beide Elternteile Elterngeld beantragen, so macht es Sinn, zwei getrennte Anträge zu stellen. Das kann gleichzeitig passieren, oder aber Ihr beantragt die zusätzlichen zwei Monate erst nachträglich.

Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen dem Elterngeldantrag beigefügt werden:

  • Zusatzformular Erklärung zum Einkommen
  • Die Geburtsurkunde des Kindes
  • Eine Bescheinigung der Krankenkasse über mögliches Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung Arbeitgeberzuschuss
  • Eventuelle Aufenthaltserlaubnisse

Wer Elterngeld beantragen möchte, muss dies über spezielle Antragsformulare tun. Diese finden sich oft bei den Gemeindeverwaltungen, den Krankenkassen, in Krankenhäusern oder können auch online ausgedruckt werden.

Weitere wissenswerte Fakten

Buch zum Familienrecht
  • Auch wer einen Minijob hat, muss sein Einkommen nachweisen
  • Elterngeld wird als Einkommen angesehen und ist somit steuerrelevant
  • Das Elterngeld ist frei von Sozialabgaben
  • Wer ALG II, Sozialhilfe, Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen möchte, bei dem wird bis zu 300 Euro Elterngeld nichts angerechnet, darüber aber schon

Bildnachweise

  • Personen vor Euroscheinen © Thomas Weißenfels - www.fotolia.de
  • baby in supermarket © Alena Yakusheva - www.fotolia.de
  • literacy and diversity © Varina Patel - www.fotolia.de
  • Couple with new baby at home © Monkey Business - www.fotolia.de
  • Busy businesswoman working with baby on lap © goodluz - www.fotolia.de
  • Mother feeding baby © Edyta Pawlowska - www.fotolia.de
  • Gesetzbuch mit Richterhammer - Familienrecht © Zerbor - www.fotolia.de
  • Little girl playing with newborn baby brother © famveldman - www.fotolia.de
  • Happy baby twins portrait © Patryk Kosmider - www.fotolia.de

Autor:

Baby-Vornamen-Redaktion - Artikel zuletzt überarbeitet am

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