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Was Sie über das Elterngeld wissen müssen

Für Kinder, die ab dem Kalenderjahr 2007 geboren wurden, wird nicht mehr das herkömmliche Erziehungsgeld gezahlt. An dessen Stelle ist das neue Elterngeld getreten. Es gilt ab dem 01.01.2007 und kann unter bestimmten Umständen zu wesentlich höheren Auszahlungen führen als das bisherige Erziehungsgeld.

Was Sie über das Elterngeld wissen müssenWie das Erziehungsgeld, so handelt es sich auch beim Elterngeld nur um eine befristete Unterstützung. Anspruch auf dieses Geld besteht nur für die ersten 12 bis 14 Monate im Leben des Neugeborenen. Das Modell des Elterngeldes ist teilweise aus Skandinavien übernommen wurden. Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Regelungen ist dabei, dass sowohl für die Mutter als auch für den Vater ein Teil der Bezugsdauer des Elterngeldes reserviert ist. Das soll unter anderem dazu führen, dass der Zeitraum, in dem ein Erziehungsurlaub genutzt wird, auf die 14 Monate, in denen Elterngeld zusteht, reduziert wird. Normalerweise kann ein Erziehungsurlaub bis zum 3. Lebensjahr des Kindes genommen werden.

Das Elterngeld wird nur dann gezahlt, wenn sich die Person, auf die es berechnet wird, zuhause um das Kind kümmert. Die Person darf in dieser Zeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn diese Punkte erfüllt werden, dann berechnet sich das zustehende Elterngeld am bisherigen Nettoeinkommen der betreuenden Person. In den 14 Monaten kann das also zunächst die Mutter und dann für den Rest des Zeitraums der Vater sein. Das Elterngeld wird dementsprechend neu berechnet. Da nur in den 14 Monaten eine Lohnausgleichszahlung in Form des Elterngeldes stattfindet, würde ein Erziehungsurlaub nach dieser Zeit nicht wirtschaftlich rentabel sein. Das war eine der grundlegenden Überlegungen der SPD-Regierung, die das Elterngeld seinerzeit auf den Weg brachte. Der Erziehungsurlaub sollte in die ersten 14 Monate hinein verlegt werden. Für die weitere Zeit sollte eine bessere Betreuung von staatlicher Seite organisiert werden.

Grundsätzlich beträgt das Elterngeld 67 Prozent des Nettoeinkommens desjenigen Elternteils, welcher die Betreuung übernimmt. Das ist aber auf einen maximalen monatlichen Auszahlungsbetrag von 1.800 Euro begrenzt. Da auch Personen antragsberechtigt sind, die über kein Einkommen verfügen, wird in diesen Fällen der Mindestbetrag von 300 Euro ausgezahlt. Das würde also Studenten, Auszubildende und Erwerbslose betreffen. Weiterhin können eingetragene Lebenspartner, Verwandte bis zum dritten Grad und auch Adoptiveltern Unterstützung in Form von Elterngeld beantragen. In bestimmten Fällen kann das Elterngeld auch höher ausfallen, als es aus der Standard-Berechnungsgrundlage hervorgeht. Das trifft beispielsweise bei Familien mit mehreren Kindern zu. Auch Geringverdiener können unter Umständen ein erhöhtes Elterngeld bekommen.

In der Regel wird das Elterngeld für 12 Monate gezahlt. Eine Verlängerung auf 14 Monate ist möglich, wenn der zweite Elternteil die Betreuung übernimmt und ebenfalls Lohnausfälle zu verbuchen hat. Alleinerzieher erhalten über den vollen Zeitraum von 14 Monaten Unterstützung. Um in den Genuss des vollen Bezugszeitraumes zu kommen, sollte der Antrag auf Elterngeld spätestens drei Monate nach der Geburt gestellt werden, da nur dieser Zeitraum rückwirkend bezahlt wird. Die Vorlagen für den schriftlichen Antrag liegen unter anderem in Krankenhäusern, Gemeindeverwaltungen und Krankenkassen aus.

Bildnachweis: Personen vor Euroscheinen © Thomas Weißenfels - www.fotolia.de

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