Formalitäten nach der Geburt

Anträge und Behördengänge

Sobald das Kind auf der Welt ist, gilt es einige Formalitäten zu erledigen. Damit Ihr alle notwendigen Unterlagen besorgt und Fristen einhaltet, ohne zu viel Familienzeit zu verlieren, haben wir für Euch alles Wichtige dazu zusammengetragen.

Schwangere Frau mit Babybauch sitzt vor dem Laptop und arbeitet

Ein Tipp vorab: Viele Behördengänge können bereits vor der Geburt vororganisiert werden. So könnt Ihr das eine oder andere schon im Vorfeld beantragen, kopieren oder zurecht legen.

Nach der Geburt steht Eltern der Kopf meist erst einmal so gar nicht nach Bürokratischem. Erst Recht nicht, wenn es unter der Geburt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Problemen kam. Für alle Beteiligten ist eine Geburt anstrengend, umso wichtiger, die ersten Stunden und Tage gemeinsam genießen zu können. Wer hier gut vorplant, kann später mehr genießen und sich besser erholen.

Wichtige Formalitäten im Überblick

Sicher ist Euch bewusst, dass es rund um die Geburt eines Babys einige Formalitäten zu erledigen gibt. Doch welche genau sind das, was gibt es zu beachten? Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Euch die ersten Tage und Wochen mit Eurem Neugeborenen erleichtern.

Zunächst im Überblick alle notwendigen Formalitäten, die es zu erledigen gilt, bzw. was alles beantragt und ausgestellt werden muss:

  • Elterngeld und Mutterschaftsgeld
  • Elternzeit
  • Geburtsurkunde
  • Kindergeld
  • Krankenversicherung
  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Festlegung des Nachnamens
  • Anerkennung der Vaterschaft
  • Festlegung Sorgerecht

Elterngeld und Mutterschaftsgeld beantragen

Wenn Ihr Euer Kind in den ersten Lebensmonaten oder gar Jahren zu Hause betreuen wollt, bedeutet das natürlich auch, dass Ihr in dieser Zeit nicht oder nur bedingt arbeiten gehen könnt. Natürlich ist es schön, möglichst viel Zeit mit dem Kind verbringen zu können. Auf der anderen Seite aber bedeutet das nicht selten auch finanzielle Einbußen. Umso wichtiger, frühzeitig und rechtzeitig Elterngeld und Mutterschaftsgeld zu beantragen.

Elterngeld

Das Elterngeld wird in der Regel - nimmt nur ein Elternteil Elternzeit - für 12 Monate gezahlt. Der Zeitraum kann aber auch auf 24 Monate erweitert werden, das zu zahlende Elterngeld wird dann pro Monat halbiert, die Summe bleibt im Endeffekt die Gleiche. Wollt Ihr beide Elternzeit nehmen, steht Euch ein Elterngeld für 14 Monate zu.

Grundlage für das Elterngeld ist das jeweilige Einkommen der letzten zwölf Monate. Gehaltsnachweise oder Bescheinigungen des Arbeitgebers müssen hier zusammen mit dem eigentlichen Antrag bei der Elterngeldstelle des Jugendamtes eingereicht werden.

Elterngeld wird zwar rückwirkend ausgezahlt, jedoch für maximal drei Monate. So solltet Ihr also unbedingt darauf achten, das Elterngeld spätestens drei Monate nach der Geburt zu beantragen. Die entsprechenden Formulare erhaltet Ihr entweder bei der Elterngeldstelle, oder könnt diese, je nach Jugendamt, auch online finden und herunterladen. Dem Antrag beifügen müsst Ihr die Geburtsurkunde Eures Kindes, so dass eine Beantragung bereits vor Geburt nicht möglich ist.

Mutterschaftsgeld

Spätestens sieben Wochen vor der Geburt muss das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragt werden. Diese Frist solltet Ihr unbedingt einhalten, da die Krankenkasse ansonsten das Recht hat, den Antrag abzulehnen!

Die Beantragung kann formlos in einem Brief erfolgen, spezielle Formulare sind nicht nötig, werden aber dennoch von einigen Krankenkassen zur Verfügung gestellt.

Die Elternzeit

Ist Euer Kind erst einmal auf der Welt, wollt Ihr natürlich so viel Zeit wie möglich mit ihm verbringen. Die Elternzeit ist hier eine gute Möglichkeit.

Die Elternzeit dauert bis zu drei Jahre. Sowohl Mutter als auch Vater können Elternzeit beantragen, auch kann diese aufgeteilt werden. Hier könnt Ihr Euch gemeinsam um Euer Kind kümmern, oder auch nacheinander. Dabei besteht keine Verpflichtung, die Elternzeit am Stück zu nehmen. Natürlich muss das aber auch mit dem Arbeitgeber besprochen und abgestimmt werden. Möglichkeiten gibt es viele, auch eine Teilzeitbeschäftigung ist denkbar.

In der Regel beginnt die Elternzeit mit der Geburt des Kindes. Beantragt werden muss diese spätestens aber sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. Im Antrag selbst müsst Ihr festlegen, wie Ihr die ersten 24 Monate individuell gestalten wollt. Acht Wochen vor Ablauf der Elternzeit, max. der zwei Jahre, müsst Ihr dann entscheiden und festlegen, wie es weitergehen soll.

Die Beantragung der Elternzeit ist eine Formalität, die sehr wichtig ist. Und zum Glück könnt Ihr hierbei das meiste bereits vor der Geburt erledigen.

Die Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde ist ein sehr wichtiges Dokument, welches Ihr innerhalb einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt beantragen müsst. Es gibt aber auch Kliniken, die hier gerne behilflich sind bzw. den Gang für Euch übernehmen.

In der Regel bekommt Ihr vier Exemplare ausgehändigt. Zwei davon sind für Eure Unterlagen bestimmt, zwei spezielle Ausfertigung sind dann für die Beantragung für Elterngeld und Kindergeld.

Egal, ob Ihr selbst die Geburtsurkunde ausstellen lassen wollt, oder die Verwaltung des Krankenhauses das für Euch übernimmt, wichtig ist, dass Ihr folgende Unterlagen vorab zusammenstellt:

  • Bescheinigung über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile (kann auch in Kopie reichen)
  • Abstammungsurkunden der Eltern bzw. Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
  • eventuell vorhandene Vaterschaftsanerkennung oder Bescheinigung Sorgerecht

Das Kindergeld

Auch für die Beantragung des Kindergeldes braucht Ihr die Geburtsurkunde. Der eigentliche Antrag kann also erst nach der Geburt gestellt werden. Dennoch könnt Ihr vorab den Antrag ausfüllen und soweit fertigstellen, so dass möglichst wenig Zeit verloren geht. Denn, je früher der Antrag gestellt wird, desto schneller können die ersten Zahlungen erfolgen. Kleine Babys brauchen viel, und das kostet viel. Gut, wenn alle zustehenden Gelder möglichst schnell fließen.

Rückwirkend wird das Kindergeld für ein halbes Jahr gezahlt. Sinn macht es aber immer, so schnell wie möglich zu beantragen. Bedenken solltet Ihr auch, dass die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

Der Antrag muss bei der zuständigen Familienstelle des Arbeitsamtes gestellt werden, hier oder auch online sind entsprechende Formulare zu finden.

Aktuell erhaltet Ihr für die ersten beiden Kinder 190 Euro, für das dritte Kind dann 196 Euro und für jedes weitere Kind 221 Euro.

Die Krankenversicherung

Zunächst einmal müsst Ihr hier vollkommen unbesorgt sein, denn Euer Kind ist erst einmal automatisch und von Geburt an über die Mutter bzw. die Eltern mitversichert. Die ersten wichtigen Untersuchungen können also ohne Probleme gemacht werden.

Dennoch ist es wichtig, dass Ihr Euer Kind nach der Geburt schnellstmöglich krankenversichert. Innerhalb der ersten zwei Lebensmonate muss die Anmeldung erfolgen.

Seid Ihr als Eltern gesetzlich krankenversichert, wird Euer Kind hier kostenlos familienversichert. Seid Ihr privat versichert, wird Euer Kind ohne Gesundheitsprüfung, aber kostenpflichtig in die jeweilige Versicherung mit aufgenommen. Ist ein Elternteil privat versichert, und ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenkasse, müsst Ihr hier eine private Absicherung für Euer Kind wählen, wenn auch das mehr verdienende Elternteil privat versichert ist. Ansonsten ist auch hier die kostenlose gesetzliche Versicherung möglich.

Auch wenn Ihr Euer Kind zügig krankenversichert, so kann es doch etwas Dauer, bis auch das Kind seine eigene Versichertenkarte erhält. Aber auch das ist kein Problem, für Arztbesuche stellen die Krankenkassen in der Regel dann vorab eine Versicherungsbescheinigung aus. Die Karte könnt Ihr dann entsprechend nachreichen.

Wichtig ist, dass Ihr die Frist von zwei Monaten einhaltet. Ansonsten kann es sein, dass Euer Kind keinen Versicherungsschutz hat. Welche Unterlagen für die Anmeldung bei der Krankenkasse verlangt werden, kann je nach Anbieter unterschiedlich sein. Viele Krankenkassen verlangen aber unter anderem die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes.

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Einige Standesämter melden, sobald eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, die Kinder automatisch beim zuständigen Einwohnermeldeamt an. Ob das in Eurem Wohngebiet der Fall ist, müsst Ihr individuell abklären.

Dennoch ist es in der Regel erforderlich, dass Ihr Euer Kind auch persönlich anmeldet. Sobald Ihr die Geburtsurkunde habt, könnt Ihr Euer Kind anmelden. Hierzu braucht Ihr des Weiteren gültige Personalausweise und, wenn vorhanden, die Vaterschaftsanerkennung.

Den Nachnamen festlegen

In der Regel trägt Euer Kind natürlich auch Euren Nachnamen. Wenn Ihr verheiratet seid und beide den gleichen Namen tragt, ist der Fall meist klar. Bei unverheirateten Paaren oder ungleichen Nachnamen muss der Nachname für das Kind aber festgelegt werden. Hat nur einer das Sorgerecht, so trägt das Kind in der Regel erst einmal diesen Nachnamen.

Für die Festlegung des Nachnamens für Euer Kind habt Ihr maximal einen Monat Zeit. Vier Wochen nach der Geburt muss klar sein, welchen Nachnamen Euer Kind tragen soll.

Die Vaterschaft anerkennen

Seid Ihr als Eltern verheiratet, so ist automatisch klar, Ihr seid Vater und Mutter. Bei unehelichen Eltern aber ist es so, dass der Vater die Vaterschaft erst noch anerkennen muss, um alle Rechte und Pflichten zu erlangen, die ein Vater hat. Nur so wird die Vaterschaft rechtmäßig.

Die Anerkennung der Vaterschaft kann sowohl vor als auch nach der Geburt erfolgen. Unser Tipp, je früher desto besser. Sind frühestmöglich alle Formalitäten erledigt und geklärt, könnt Ihr dann umso freier und unbesorgter das neue Familienglück genießen.

Es gibt verschiedene Anlaufstellen, bei denen die Vaterschaft anerkannt werden kann. Das Jugendamt, ein Notar, das Amtsgericht oder auch das Standesamt sind hier für Euch die richtigen Ansprechpartner. In der Regel braucht Ihr hier Eure Geburts- bzw. Abstammungsurkunden und gültige Personalausweise. Wichtig ist immer, dass die Mutter zustimmt.

Über das Sorgerecht entscheiden

Sorgerecht für ein Kind, das beinhaltet die Personensorge, die Vermögenssorge und das Vertretungsrecht.

Bei verheirateten Paaren teilen sich die Eltern automatisch das Sorgerecht. Ohne Trauschein hat erst einmal nur die Mutter das Sorgerecht, auch wenn die Vaterschaft bereits anerkannt wurde. Erst auf Antrag des Vaters kann dann ein geteiltes Sorgerecht möglich sein. Die Mutter muss hier aber zustimmen.

Bildnachweise

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Autor:

Baby-Vornamen-Redaktion - Artikel zuletzt überarbeitet am

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