Namensänderung von Vorname oder Nachname

Neuer Name

Du möchtest Deinen Vornamen oder Nachnamen ändern? Oder den Namen Deines Kindes? In unserem Artikel zur Namensänderung erfährst Du, in welchen Fällen dies tatsächlich möglich ist und wie Du vorgehen musst.

Füllfederhalter unterschreibt mit blauer Schrift auf weißem Papier

Als Eltern oder werdende Eltern wisst Ihr bestimmt, dass es nicht immer leicht ist, einen passenden Namen für den kleinen Schatz zu finden. Zudem muss es ein Name sein, der in Deutschland anerkannt wird. Sind sich Mama und Papa einig, wird der Name meist problemlos eingetragen und anerkannt. Nur in sehr seltenen Fällen gibt es Ablehnungen, und es kommt mitunter zu gerichtlichen Entscheidungen.

Das deutsche Namensrecht ist unter anderem im BGB geregelt. Vieles ist hier aber individuelle Entscheidungssache des zuständigen Standesamtes. Was aber, wenn es um eine Namensänderung geht, also wenn Ihr zum Beispiel Euren eigenen Namen oder den Eures Kindes ändern möchtet?

Grundsätzlich ist eine Namensänderung nicht ohne Weiteres möglich. Auch muss unterschieden werden, ob der Vorname oder der Nachname geändert werden soll.

Während das Namensrecht in Deutschland im BGB geregelt ist, könnt Ihr in der Grundlage "Allgemeines Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)" konkrete Regeln und Fakten rund um das Namensänderungsrecht finden.

Deutsches Gesetzbuch neben Richterhammer

Für Euch haben wir uns mit dem Thema Namensänderung befasst und die wichtigsten Fakten und Infos zusammengefasst.

Namensänderung - Zuständigkeit und Kosten

Wer eine Namensänderung beantragen möchte, muss dies in jedem Fall schriftlich tun. Die Zuständigkeit kann von Bundesland zu Bundesland variieren, meist aber ist das Standesamt die richtige Anlaufstelle.

Für eine Namensänderung fallen in der Regel Gebühren an. Je nach Wohnsitz, Behörde und Bundesland können hier zwischen 250 und 300 Euro fällig werden.

Wenn Ihr eine Namensänderung beantragen wollt, so könnt Ihr Euch also erst einmal bei dem für Euch zuständigen Standesamt erkundigen. Hier erfahrt Ihr mehr über die Möglichkeiten, die Grenzen und auch über die Kosten. Ist das Standesamt bei Euch nicht zuständig, so kann man Euch hier sicherlich an entsprechende Stellen weiterleiten.

Eingangsschild zum Standesamt
Erste Anlaufstelle bei einer Namensänderung ist in der Regel das Standesamt

Die Änderung des Familiennamens

Der Familienname ist der Nachname einer Person. Dieser soll die Zugehörigkeit zu einer Familie verdeutlichen und gilt natürlich auch der Identifikation einer Person. Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht auf einen Namen, auch auf einen Nachnamen. Mehr noch, jeder Bürger muss einen Familiennamen haben. Eine Namensfreiheit gibt es in Deutschland nicht.

Bereits bei der Geburt erhält ein jedes Kind einen Nachnamen. Sind die Eltern verheiratet und tragen beide den gleichen Nachnamen, so bekommt auch das Kind diesen Familiennamen. Tragen die Eltern unterschiedliche Nachnamen, zum Beispiel weil sie nicht verheiratet sind, so kann von den Eltern individuell entschieden werden, welchen von den Familiennamen das Kind tragen soll. Nachnamen werden also in der Regel vererbt.

Unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen kann der Nachname geändert werden:

Mädchen beim Umzug in einen neuen Haushalt
  • Ändert sich das Sorgerecht für ein Kind, kann der Nachname geändert werden; zum Beispiel wenn das Kind jetzt nur noch bei der Mutter lebt, bisher aber den Namen des Vaters hatte; die Eltern haben hier drei Monate Zeit den neuen Namen festzulegen
  • Heiratet eines der Elternteile wieder, so kann beantragt werden, dass auch das im Haushalt wohnende Kind den neuen Familiennamen tragen soll; dieser Vorgang wird auch als Einbenennung bezeichnet; heiratet zum Beispiel die Mutter wieder, kann sich der Nachname des Kindes entsprechend ändern, ist der Vater aber auch sorgeberechtigt muss er dem zustimmen

Gut zu wissen: Die sogenannte Einbenennung darf nur von einem Standesamt oder einem Notar durchgeführt werden; hierbei handelt es sich um eine öffentliche Beurkundung.

  • Eine Adoption kann ebenfalls eine Nachnamensänderung beim Kind hervorrufen; meist lebt ein Kind zunächst zur Adoptionspflege bei den Adoptiveltern und trägt noch den Nachnamen der leiblichen Mutter oder der Eltern; ist die Adoption dann rechtskräftig, kann der Familienname entsprechend geändert und angepasst werden

Wichtig: In allen genannten Fällen haben Kinder ab fünf Jahren ein Mitspracherecht bzw. können den neuen Namen ablehnen. Bis zum 14. Lebensjahr hilft hier ein sogenannter Ergänzungspfleger.

Hochzeitsbraut bei der Unterschrift im Standesamt
  • Bei der Eheschließung kann ein Partner den Namen des anderen übernehmen, oder auch seinen Nachnamen behalten; auch Doppelnamen sind möglich
  • Auch bei Scheidungen kann der ursprüngliche Nachname wieder angenommen werden, der bisherige Nachname also geändert werden
  • Eine Änderung des Nachnamens ist auch dann möglich, wenn der bisherige Nachname keine eindeutige Identifizierung möglich macht, wenn es zu Verwechslungen kommt, wenn die Namensklarheit nicht gewahrt ist
  • Ist ein Nachname sehr schwer zu schreiben, auszusprechen oder wird eine Person wegen des Familiennamens über das normale Maß hinaus persönlich verletzt oder gemobbt, kann ebenfalls eine Namensänderung möglich sein
  • Nicht selten wird auch bei Einbürgerungen aus anderen Ländern der bisherige Nachname geändert bzw. angepasst (eingedeutscht)

Ob eine Änderung des Nachnamens möglich ist, wie sie beantragt werden kann, wo die Grenzen sind und was es zu beachten gilt, das alles kannst Du beim Standesamt bzw. der zuständigen Behörde erfahren. Aber auch ein Notar oder Anwalt kann Dir hier wichtige Tipps und Infos liefern.

Die Änderung des Vornamens

Grundsätzlich braucht es einen sehr wichtigen Grund, um den Vornamen ändern lassen zu können. So ist es nicht einfach möglich, einfach mal von jetzt auf gleich seinen Vornamen oder den seines Kindes zu wechseln. Besonders schwierig kann es bei Kindern ab einem Jahr bis zum 16. Lebensjahr werden.

Bei folgenden Beweggründen und Voraussetzungen kann der Vorname unter Umständen geändert werden:

  • Anstößige Wortspiele mit dem Vornamen belasten das Kind, die Person und die Familie so sehr, dass der Name einfach nicht mehr tragbar ist
  • Schreibweise oder Aussprache des Vornamens sind über das normale Maß hinaus schwierig
  • Im Rahmen eines Adoptionsverfahrens können die Adoptiveltern unter Umständen einen neuen Vornamen wählen
  • Bei einer Einbürgerung kann der bisherige Vorname "eingedeutscht" werden
  • Bei mehreren Vornamen kann ein Name oder auch mehrere gestrichen werden
Junge wird von einem anderen Jungen ausgelacht
Auch Hänseleien können unter Umständen zu einer Namensänderung berechtigen

Gut zu wissen: Nicht immer muss der Name geändert werden, eventuell reicht es auch, einen zweiten Vornamen zu ergänzen. Dieser kann dann als Rufname dienen, der ungeliebte Name muss dann nur noch auf öffentlichen Schreiben oder in Urkunden auftauchen.

Die Änderung eines Vornamens geht in der Regel nicht von heute auf morgen. Meist kann dieser Prozess mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. Ob einer Namensänderung zugestimmt wird, kommt immer auf den individuellen Fall an. Wer mit der Entscheidung unzufrieden ist, kann auch den Weg vor Gericht gehen.

Fazit

Ja, in Deutschland ist es möglich, den Vornamen und auch den Nach- bzw. Familiennamen zu ändern. Das geht meist aber nur, wenn bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sind. Standesamt, andere zuständige Behörden, Notare und Anwälte können Euch hier individuell beraten und weiterhelfen. Bewusst sollte einem sein, dass eine Namensänderung in der Regel Kosten verursacht und mitunter sehr lange dauert.

Mehr zum Thema im Internet

Bildnachweise

  • die unterschrift © Andreas Wechsel - www.fotolia.de
  • Richterhammer und Gesetzbuch - Deutschland © Zerbor - www.fotolia.de
  • Standesamt © Antje Lindert-Rottke - www.fotolia.de
  • Vater und seine Töchter oder Tochter mit ihrer Freundin streichen mit Farbrollen eine Wand © Kzenon - www.fotolia.de
  • Beautiful bride sign up marriage certificate © bunglibu - www.fotolia.de
  • school bully © godfer - www.fotolia.de

Autor:

Baby-Vornamen-Redaktion - Artikel zuletzt überarbeitet am

Auch interessant